Alpenkranzl Erding - Sektion in Deutschen Alpenverein e.V. -
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Mitgliedschaft im Alpenkranzl Erding

Unsere Satzung finden Sie hier

A-Mitglied

Mitglieder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben

Jahresbeitrag: Euro 48.-

B-Mitglied

  • Ehepartner/Lebenspartner, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • das Mitglied gehört der selben Sektion wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag an
    • es besteht eine identische Anschrift
    • der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen (gleiche Kontoverbindung)
Jahresbeitrag: Euro 25.-

C-Mitglied

Mitglieder, die einer anderen Sektion als A-Mitglied oder B-Mitglied oder als Junior angehören

Jahresbeitrag: Euro 20.-

Junioren

Mitglieder im Alter von 18-24 Jahren

Jahresbeitrag: Euro 25.-

Kinder und Jugend

Mitglieder im Alter bis inkl. 17 Jahre (als Einzelmitglieder, wenn die Eltern nicht Mitglied sind)

Jahresbeitrag: Euro 10.-

Familie

Jahresbeitrag: Euro 73.-
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind in diesem Beitrag eingeschlossen

Senioren

Ermäßigter Beitrag auf schriftlichen Antrag ab vollendetem 70. Lebensjahr. Wie bei Kündigungen muss der Antrag bis zum 30. September gestellt werden, damit die Umgruppierung ab dem 01. Januar des Folgejahres gültig wird.

Jahresbeitrag: Euro 20.-

Aufnahmegebühr

Euro 5.- allgemein
Euro 3.- für Kinder und Jugendliche bis inkl. 17 Jahre

Unfallhilfe

Wird bei Unfällen die Unfallhilfe des DAV (Abtransport durch die Bergwacht, Flugrettung usw.) in Anspruch genommen, ist jeweils eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Sektion erforderlich. Diese kann jedoch nur dann abgegeben werden, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls der Beitrag bezahlt ist. Bei Unfällen ist umgehend die Sektion zu verständigen und ein genauer Bericht abzugeben. Die dazu benötigten Formulare können bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Versäumen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse nicht, den Beitrag pünktlich zu bezahlen.

Kündigung der Mitgliedschaft

Kündigungen sind der Sektion bis spätestens 30. September eines Jahres mitzuteilen. Kündigungen werden grundsätzlich zum Jahresende wirksam. Später eingehende Kündigungen können aufgrund der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten nicht mehr berücksichtigt werden. Sie erhalten über die Annahme der Kündigung und über die Dauer der Mitgliedschaft eine schriftliche Bestätigung. Voraussetzung für die Annahme ist allerdings, daß der Beitrag für das laufende Jahr bezahlt wurde. Rückwirkende Kündigungen können nicht berücksichtigt werden.

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Stand: 15. Juli 2011